die Frage kann man nicht allgemein beantworten. Ob eine Abrechnung möglich ist regelt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Im Rahmen einer Studie wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen angeschrieben, wie die Abrechnungsmöglichkeiten bei ihnen geregelt sind.
Von 17 KV'en in Deutschland haben 15 geantwortet. Eine kurze Zusammenfassung kannst du hier auf der 2. Seite sehen.
Leider ist es aber auch so: selbst wenn von der zuständigen KV die Abrechnungsmöglichkeit eindeutig zugelassen ist, wissen viele niedergelassene Gynäkologen und teilweise auch die Sachbearbeiter der Krankenkassen das gar nicht - und so werden Männer einfach abgewiesen.
Sehr einfach kann man z.B. in Baden-Württemberg nachweisen, dass eine Abrechnung möglich ist - weil die KV das in einem Rundschreiben verbreitet hat. Das hatten wir hier im Forum schon mal.
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